Umsetzung Bundeskinderschutzgesetz

Erweiterte Führungszeugnisse - Wer? Wie? Was?

Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen. Hier geht es u.a. darum, dass freie Träger der Jugendhilfe (z.B. jeder DPSG-Stamm) von ihren Leitern ein erweitertes Führungszeugnis anfordern müssen. Grundlage hierfür bilden Vereinbarungen zwischen den kommunalen Jugendämtern und den freien Trägern.

Hat sich das Jugendamt mit Euch in Verbindung gesetzt und ist die Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet, müssen die freien Träger (z.B. jeder Stamm) u.a. ihre Leiter auffordern, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Die Einsichtnahme der Zeugnisse müsst ihr jedoch nicht selbst vornehemen. Zu Eurer Entlastung hat die Bundesebene der DPSG eine eigene Stelle eingerichtet, die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis nimmt und die Einsichtnahme über NaMi (das ist unsere Mitgliederdatenbank) dokumentiert.

Wir bitten euch diesen Service zu nutzen! Damit der Prozess für euch so unkompliziert wie möglich wird, bitten wir euch nach den von uns erstellen Ablaufplänen vorzugehen. Diese Ablaufpläne findet ihr unten bei den Links. Solltet ihr weiterhin Fragen haben, scheut nicht im Diözesanbüro anzurufen.

Weiterführende Links

Alexander Berg, Diözesanvorsitzender

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