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SonderurlaubFreistellung für die JugendarbeitFür deine ehrenamtliche Mitarbeit im Zeltlager oder für Aus- und Weiterbildungen kannst du dich von deiner Arbeit freistellen lassen. Das ist gesetzlich geregelt: Jede/r Beschäftige hat einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Voraussetzung ist, dass er oder sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig ist. Den richtigen Weg zum Sonderurlaub in Hessen und Rheinland-Pfalz mit den Antragsformularen findest du auf den Websiten des BDKJ Mainz.
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